Sie als Geschäftskunde haben unterschiedliche Anforderungen. Um dem optimal gerecht zu werden, bieten wir Ihnen neben maßgeschneiderten Lösungen auch variable Bausteinprodukte speziell für Ihre Branche.
Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die Sie als Arbeitgeber auf das Leben Ihres Mitarbeiters abschließen. Auf die versicherten Leistungen haben Ihr Mitarbeiter beziehungsweise dessen Hinterbliebenen ein unmittelbares Bezugsrecht.
Die Beiträge können zusätzlich zum Gehalt oder aber im Wege der Entgeltumwandlung durch Ihre Mitarbeiter finanziert werden.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Die Pensionskassenversicherung ist eine Rentenversicherung, die Sie als Arbeitgeber auf das Leben Ihres Mitarbeiters abschließen. Auf die versicherten Leistungen haben Ihr Mitarbeiter beziehungsweise dessen Hinterbliebenen ein unmittelbares Bezugsrecht.
Die Beiträge können zusätzlich zum Gehalt oder aber im Wege der Entgeltumwandlung durch Ihre Mitarbeiter finanziert werden. Bei einer Entgeltumwandlung vereinbaren Sie mit Ihrem Mitarbeiter, dass ein Teil seines Bruttogehalts oder seiner Sonderzahlung als Beitrag in die Pensionskassenversicherung eingezahlt wird.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Eine Unterstützungskasse ist rechtlich eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die Leistungen der Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung zusagen kann.
Um Unterstützungskassenleistungen gewähren zu können, treten Sie als Arbeitgeber unserer Unterstützungskasse bei. Die Beitragszahlung erfolgt direkt an die Unterstützungskasse, egal ob durch Sie oder Ihren Mitarbeiter finanziert. Diese sagt Ihren Mitarbeitern dann die vereinbarten Leistungen zu. Um die Versorgungsleistungen sicher zu gestalten, schließt die Unterstützungskasse so genannte Rückdeckungsversicherungen (Lebens- oder Rentenversicherung) ab. Sobald die Leistungen fällig werden, zahlt die Rückdeckungsversicherung an die Unterstützungskasse, die dann ihrerseits die Leistungen an Ihre Mitarbeiter auszahlt.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Besonders geeignet für die Versorgung eines Gesellschafter-Geschäftsführers ist eine Produktkombination aus der Direktversicherung / Pensionskasse mit einer Pensionszusage / Unterstützungskasse.
Mit der Direktversicherung / Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, eine Grundabsicherung sicherzustellen und dabei von den steuerlichen Vorteilen dieser beiden Durchführungswege zu partizipieren.
Mit Hilfe der Unterstützungskasse / Pensionszusage können Sie - über die Grundabsicherung hinaus - sehr hohe Versorgungsleistungen sehr effizient absichern. Beide Zusageformen bieten Ihnen vielfältige Vorsorgemöglichkeiten, die eine Altersrente oder Kapitalzahlung, Invalidenrente, Witwen-/Witwerrente oder Waisenrente umfassen kann.
Entscheidend ist natürlich immer Ihr persönlicher Versorgungsbedarf.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Mit einer Pensionszusage können Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern bzw. dessen Angehörigen Versorgungsleistungen zusagen. Im Gegensatz zu anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung zahlen Sie als Arbeitgeber die Leistung im Versorgungsfall direkt an den Arbeitnehmer aus.
Um Ihre Verpflichtung später zu erfüllen, werden in der Bilanz Pensionsrückstellungen gebildet. Zusätzlich empfiehlt sich der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung. So kann das Unternehmen das eigene finanzielle Risiko minimieren und damit sicherstellen, dass die zugesagten Leistungen auch ausgezahlt werden können.
Die Finanzierung der Pensionszusage kann durch Sie als Arbeitgeber oder auch durch den Arbeitnehmer erfolgen.
Beiträge zur Rückdeckungsversicherung können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Die Beiträge zur Basis-Rente sind anteilig steuerlich abzugsfähig, wobei sich der steuerlich abzugsfähige Beitragsanteil schrittweise erhöht. Dadurch zahlt sich die Basis-Rente für Sie vom ersten Tag an aus. 2009 wirken sich 68% der Aufwendungen für die Basis-Rente steuermindernd aus. Dies können bis zu 13.600 Euro sein. Im Jahr 2025 werden es sogar 100 % (max. 20.000 Euro) sein. Für Ehepaare ist der maximal geförderte Beitrag doppelt so hoch. Die späteren Leistungen der Basis-Rente sind zu versteuern. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil ist, hängt wie bei der gesetzlichen Rente vom Beginn der Zahlung ab. Die Versteuerung begann mit 50 % in 2005 und steigert sich bis 2040 schrittweise auf 100 %. Der bei Rentenbeginn ermittelte steuerfreie Teil der Rente bleibt für die gesamte Rentenbezugsdauer fest.
Ihre Vorteile auf einen Blick: