Private Krankenversicherung

Das System der privaten Krankenversicherung (PKV) hat sich über Jahrzehnte bewährt. Sie bietet ihren Versicherten eine lebenslange hochwertige Versorgung auf dem neuesten medizinischen Stand –und das ohne staatliche Subventionen. Laut der gesetzlichen Vorgaben müssen die Tarife so kalkuliert werden, dass sie nach dem aktuellen Stand der Preise und der medizinischen Entwicklung die künftig zu erwartenden Gesundheitskosten des Versicherten decken. Dabei gehören die freie Arzt- und Krankenhauswahl zu den festen Säulen der privaten Krankenversicherungen.

  • Individueller Versicherungsschutz durch Tarifvielfalt

In der PKV kann der Kunde seinen Versicherungsschutz aus einer Vielzahl von Leistungsbausteinen und Tarifkombinationen individuell zusammenstellen.
Die klassischen Privattarife umfassen neben der privat- und zahnärztlichen Behandlung auch Heilpraktikerleistungen, Psychotherapie, Chefarztbehandlung sowie die Unterbringung im Einbettoder Zweibettzimmer im Krankenhaus. Darüber hinaus profitieren Versicherte meist von hohen Erstattungen für hochwertigen Zahnersatz.

Wer kann sich privat krankenversichern?

Selbstständige und Freiberufler

Sie können sich jederzeit privat krankenversichern – unabhängig von ihrem Einkommen, denn für sie besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse.

Freiwillig versicherte Arbeitnehmer

Arbeitnehmer können sich privat krankenversichern, wenn ihr Verdienst über der aktuellen Versicherungspflichtgrenze (2011: 49.500 Euro p. a.) liegt. Sie erhalten dann in der GKV den Status des „freiwillig Versicherten“ und können somit in die „Private“ wechseln.

Für Arbeitnehmer gilt: Auch bei der privaten Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber – steuerfrei – 50 % des Beitrags, allerdings maximal die Hälfte des Höchstbeitrages, der in der GKV zu zahlen wäre (2011: 271,01 Euro). Der Arbeitgeberzuschuss wird mit dem Gehalt ausgezahlt.

Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst mit Beihilfeanspruch

Beamte und Richter des Bundes und der Länder sowie (unter bestimmten Voraussetzungen) auch ihre Familienangehörigen haben gegenüber ihrem Dienstherrn einen Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Angestellte im Öffentlichen Dienst. Je nach Bundesland ist die Höhe der Beihilfe unterschiedlich geregelt. Üblicherweise wird aber für die Unterbringung im Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung geleistet. Bei allen bestehenden Beihilferegelungen muss der Beihilfeberechtigte einen Teil der Kosten selbst zahlen. Dieser Kostenanteil kann durch spezielle Beamtentarife der privaten Krankenversicherer abgedeckt werden. Solche Tarife sehen eine prozentuale Erstattung der Krankheitskosten vor.

Die Vorteile im Überblick:

  • Privatpatienten haben lebenslangen Anspruch auf die einmal vereinbarten Leistungen. Einseitige Leistungskürzungen durch den Versicherer sind ausgeschlossen.
  • Der Kunde bestimmt den Umfang des Versicherungsschutzes selbst.
  • Der gewählte Versicherungsschutz kann der jeweiligen Lebenssituation angepasst werden. Auch ein Tarifwechsel ist möglich.
  • Der Kunde sichert sich den Status als Privatpatient.
  • Zur Beitragsentlastung im Alter kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

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